25 Juni 2015

Fluggastrechte

EU Fluggastrechte-Verordnung gilt nur in folgenden Fällen:

Flüge die in der EU angetreten werden
Flüge von Fluggesellschaften mit Sitz in der EU bzw. Island, Norwegen oder Schweiz  und der EU als Ziel

https://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

http://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Fluggastrechte_node.html

Falls man selber Erfolglos war oder die Mühen scheut, kann man die Ansprüche durch verschiedene Anbieter prüfen und durchsetzen lassen.
(Kosten beachten)